TPI-Vermessung                                                                                                                                                                     Home       Kontakt       Impressum

Herzlich willkommen!

Die TPI Sachverständigengesellschaft mbH erbringt  alle Leistungen, die nach der Hessischen Bauordnung öffentlich bestellten und vereidigten Vermessungsingenieuren oder Prüfsachverständigen für das Vermessungswesen (HPPVO) vorbehalten sind.

Hierzu gehören insbesondere die Erstellung von gerichtsverwertbaren Gutachten, Wertermittlungen, Schadenbewertung etc.

Herr Dipl.-Ing. (TH) Ties Tiessen ist von der IHK Offenbach öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Die Sachverständigenordnung der IHK Hessen gibt Aufschluss über die Voraussetzungen zur Bestellung und das weite Tätigkeitsgebiet eines Sachverständigen. Sie können die Verordnung hier downloaden.

Herr Dipl.-Ing. (FH) Stephan Och ist Prüfsachverständiger für Vermessungswesen HPPVO

Die Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) ist am 01. Januar 2007 in Kraft getreten (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 29.12.2006).

Mit dieser Verordnung sind nun die Voraussetzungen für die Anerkennung von Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) und die Anerkennungsverfahren für den Eintrag in die entsprechenden Listen geregelt.

Der Ingenieurkammer Hessen wurde als zuständige Anerkennungsbehörde für die Fachbereiche Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden, Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau sowie Prüfsachverständige für Vermessungswesen ernannt.

 

Die Geschäftsführer Dipl.Ing. (TH) Ties Tiessen (links) und Dipl.-Ing. (FH) Stephan Och

TPI Sachverständigengesellschaft mbH, Otto-Hahn-Straße 46, 63303 Dreieich
Telefon 0 61 03 / 9 98 - 200, Telefax 0 61 03 / 3 40 16