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Die Aufgabengebiete der Sachverständigen sind u.a.:

Erstellung von Gutachten
Gutachten = die begründete Darstellung für die tatsächliche Beurteilung eines Zustandes

Gutachten zur Beweissicherung

Beweissicherung vor Baubeginn
Gutachten als Statusaufnahme, beispielsweise Aufnahme von Vorschäden an Nachbarbebauung

Schadensgutachten
Dokumentation von Schäden während und nach Bauarbeiten

Gutachten zum Deformations- und Verformungsverhalten
von Gebäuden oder Teilen davon

Bauwerksüberwachung

Setzungsmessungen, Neigungsbestimmungen

Gutachten zur Bestimmung von Rauminhalten oder Massen, allgemeinen Gebäudeinformationen und Flächen
beispielsweise die Wohnfläche einer Wohnung

HPPVO

Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt in § 65 Abs. 2 Satz 2, dass „vor Baubeginn […] die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein“ muss. Bei einem Bezug zur Grenze oder Grenzbebauung muss diese Absteckung von Sachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt werden.

Geodätische Beweissicherung und Bauwerksüberwachung

Um mögliche Schäden, die durch Setzungen oder Verformungen bei Baumaßnahmen auftreten, frühzeitig zu erkennen, sind Kontrollmessungen in Lage und Höhe unverzichtbar.

Die TPI Sachverständigengesellschaft übernimmt dabei u.a. folgende Aufgaben:

Setzungsmessung – Bereits vor Baubeginn wird mit Kontrollmessungen an benachbarter Bebauung begonnen. Die Messungen werden so lange fortgesetzt, bis ein Abklingen der der Setzungen nachgewiesen ist.

Neigungsbestimmung – In Abhängigkeit der Beschaffenheit des Untergrunds entstehen durch das Gewicht eines Bauwerks mehr oder weniger starke Setzungen, die das Bauwerk in Mitleidenschaft ziehen können (z.B. Neigungen, die die Standsicherheit gefährden). Daher sind Neigungsänderungen durch regelmäßige Kontrollmessungen zu dokumentieren.

 

TPI Sachverständigengesellschaft mbH, Otto-Hahn-Straße 46, 63303 Dreieich
Telefon 0 61 03 / 9 98 - 200, Telefax 0 61 03 / 3 40 16