Die Aufgabengebiete der Sachverständigen sind u.a.:
Erstellung von Gutachten Gutachten = die begründete Darstellung für die tatsächliche Beurteilung eines Zustandes
Gutachten zur Beweissicherung
Beweissicherung vor Baubeginn Gutachten als Statusaufnahme, beispielsweise Aufnahme von Vorschäden an Nachbarbebauung
Schadensgutachten Dokumentation von Schäden während und nach Bauarbeiten
Gutachten zum Deformations- und Verformungsverhalten von Gebäuden oder Teilen davon
Bauwerksüberwachung
Setzungsmessungen, Neigungsbestimmungen
Gutachten zur Bestimmung von Rauminhalten oder Massen, allgemeinen Gebäudeinformationen und Flächen beispielsweise die Wohnfläche einer Wohnung
HPPVO
Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt in § 65 Abs. 2 Satz 2, dass „vor Baubeginn […] die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein“ muss. Bei einem Bezug zur Grenze oder Grenzbebauung muss diese Absteckung von Sachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt werden.
Geodätische Beweissicherung und Bauwerksüberwachung
Um mögliche Schäden, die durch Setzungen oder Verformungen bei Baumaßnahmen auftreten, frühzeitig zu erkennen, sind Kontrollmessungen in Lage und Höhe unverzichtbar.
Die TPI Sachverständigengesellschaft übernimmt dabei u.a. folgende Aufgaben:
Setzungsmessung – Bereits vor Baubeginn wird mit Kontrollmessungen an benachbarter Bebauung begonnen. Die Messungen werden so lange fortgesetzt, bis ein Abklingen der der Setzungen nachgewiesen ist.
Neigungsbestimmung – In Abhängigkeit der Beschaffenheit des Untergrunds entstehen durch das Gewicht eines Bauwerks mehr oder weniger starke Setzungen, die das Bauwerk in Mitleidenschaft ziehen können (z.B. Neigungen, die die Standsicherheit gefährden). Daher sind Neigungsänderungen durch regelmäßige Kontrollmessungen zu dokumentieren.
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